24. Sept Entscheidung in Kassel

MitRegenschirm-ausschnittVGH-Verhandlung gegen Absenkung der Flughöhen am 24.9.2013

Die Absenkung wurde laut DFS notwendig, weil die Anflüge auf das Bahnensystem unabhängig von einander stattfinden sollten (anstelle von bisher gestaffelt nacheinander). Hierfür muss zwischen den Anflügen beim Eindrehen auf den Endanflug ein Höhenunterschied von 1.000 Fuß eingehalten werden.
Der Kreis beklagt, dass vorab nicht alle lärmärmeren alternativen Möglichkeiten, wie der kontinuierliche Sinkflug, geprüft worden seien und beruft sich auf ein von ihm beauftragtes Gutachten ( aus: Fluglärmkommission Frankfurt)

Klaus Schejna, Bürgermeister der Gemeinde Rodenbach, dankt der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau-Kinzigtal (IGF) und ihrem Vorsitzenden Eric Ludwig ausdrücklich für ihr andauerndes und vehementes Engagement für die Menschen im Kreis. „Wir stehen voll und ganz hinter der IGF und hinter Landrat Erich Pipa. Mit Spannung und Hoffnung sehen wir dem 24. September mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Kassel entgegen. (aus: Artikel der SPD-Steinau vom 3.7.2013)

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