Verwaltungsgerichtshof Kassel: Lärm im Kinzigtal zählt nicht

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24.9.2013 Der Main-Kinzig-Kreis, mehrere Gemeinden und unser Mitglied Wolfgang Hartmann hatten geklagt. Sie forderten eine Anhebung der Flughöhen bzw. ein Gleit-Sink-Verfahren (wie in London-Heathrow und anderen englischen Flughäfen) statt dem derzeitigen überlangen Horizontalanflug über dem Kinzigtal.
Hier ein Bericht des Hessischen Rundfunks zur heutigen Gerichtsverhandlung in Kassel.
Zitat: “Der Direktor des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, Nikolaus Herrmann, sagte, das Kinzigtal liege außerhalb der Zone unzumutbaren Fluglärms”

Weitere Informationen sind auf der Seite der Fluglärmkommission zu finden. Dort sind auch Links zur FAZ und Frankfurter Rundschau.

“Die Beweisanträge der Kläger wurden mit dem Argument abgelehnt worden, dass die in Frage stehenden Flugverfahren besonders gerechtfertigt seien. D.h., selbst eine unzumutbare Belastung 40 km vom Flughafen entfernt zwingt nicht zur Anwendung lärmärmerer Verfahren. Die DFS muss nur “Sicherheit” rufen”
(Mail vom Berthold Fuld, Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und deren Vertreter in der Fluglärmkommission)

Nachtrag: 1.10.13 Klage abgewiesen. Dazu ein weiterer Link zur Fluglärmkommission

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