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2009: Verbesserung eingetreten:
Flugzeuge fliegen tagsüber höher und verursachen weniger Lärm, jedoch immer noch zu oft ist morgens um 5Uhr die Nacht zu Ende durch Fluglärm!»
Im Kinzigtal werden Grenzwerte überschritten

2006:

Der angekündigte Klageweg auf Schmerzensgeld und Schadenersatz war doch nicht gangbar, denn nebst immensen Kosten für jeden Kläger war es aussichtslos, gesundheitliche Schäden wegen Fluglärm nachzuweisen zu können.

Das o.e. Gutachten diente inzwischen mit als Basis für eine Klage des Main-Kinzig-Kreises zusammen mit Gemeinden und mit einigen Privatklägern. Beim VGH Kassel wurde jedoch diese Klage abgewiesen.

Der Fluglärm im Kinzigtal ist inzwischen noch stärker geworden.
Unsere Mess-Stationen in Linsengericht, Hasselroth-Niedermittlau, Freigericht-Somborn und Rodenbach erfassen jedes Verkehrsflugzeug über dem Kinzigtal und messen dessen Lärm.

2001 Offizielle Messergebnisse aus dem Kinzigtal

Aus FAZ 21.07.01
„Die Prozeßlawine kann jetzt losgetreten werden“
Fluglärm-Studie: Grenzwerte werden im Kinzigtal überschritten

dll. RODENBACH. Der Landeanflug der Flugzeuge über dem Kinzigtal zum Flughafen Frankfurt verursacht zu starken Lärm. Das hat jetzt ein gerichtlich bestellter Gutachter festgestellt. Eine Flut , von erfolgversprechenden Schmerzensgeld- und Schadenersatzklagen droht nun der Fraport AG, dem Land Hessen, der Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung aus der eng besiedelten Region zwischen Bad Soden-Salmünster und Hanau, wo die meisten der 405 000 Einwohner des Main-Kinzig-Kreises leben.

Seit zehn Jahren kämpft die Interessengemeinschaft gegen den Fluglärm in der Region. Sie verlangt, die Flugzeuge sollten sich in größerer Höhe Frankfurt nähern oder im geräuscharmen Gleitflug landen, wie es in aller Welt üblich sei, statt in gleichbleibend niedriger Höhe ständig Schub zu geben, wobei die Turbinen aufjaulten und das ganze Kinzigtal mit Krach belegten. Die leisen Segeleigenschaften der großen Maschinen im Sinkflug zu nutzen, was Piloten für praktikabel hielten, habe die Deutsche Flugsicherung jedoch immer wieder abgelehnt, sagten der Vorsitzende Bernd Ludwig und Pressesprecher Helmuth Martens am Donnerstag abend im Bürgerhaus Rodenbach. Die Menschen im Kinzigtal würden bei ihren Veranstaltungen gegen Fluglärm von den Vertretern des Flughafens belächelt; Behauptungen, sie würden durch Lärm krank, würden als nicht zutreffendes subjektives Empfinden abgetan. Vertreter der Fraport AG und der Flugsicherung hätten überheblich behauptet, der Lärmpegel habe nicht zugenommen, sondern sei sogar gesunken.

Für die Mitglieder der Interessengemeinschaft blieb schließlich nur noch der Klageweg. "Wenn wir nachweisen könnten, dass ungerechtfertigt Lärm erzeugt wird, könnten wir körperliche Unversehrtheit einfordern beziehungsweise Schadenersatz für Gesundheitsschäden und für die Wertminderung des Grundbesitzes verlangen", äußerte Martens. "Der Nachweis ist nunmehr durch das Gutachten erbracht. Die Lawine kann jetzt losgetreten werden", konstatierte der Pressesprecher.

Mit dem Beweisverfahren, das fünf Mitglieder der Interessenge-meinschaft 1996 beim Landgericht Hanau durchsetzten, wurde nach Angaben ihres Rechtsanwalts Kurt Pitz aus Gelnhausen Neuland betreten. Noch nie zuvor war in Deutschland in einem gerichtlichen Verfahren mit Hilfe eines Sachverständigen die dauerhafte Fluglärmbelastung beim Landeanflug auch im weiteren Umfeld eines Großflughafens untersucht worden, um eine Grundlage für weitere Zivilprozesse zu erhalten. Möglich wurde dies, weil die Rechtsschutzversicherungen mitspielten. Einige zierten sich anfangs, aber als die Allianz sofort dabei war, zogen auch sie mit. Damit konnte das 300.000 Mark teure Gutachten bei dem von allen Parteien akzeptierten Sachverständigen Ernst-Joachim Völker vom Institut für Akustik und Bauphysik in Oberursel in Auftrag gegeben werden.

Dieser hat in monatelangen Messreihen nachgewiesen, dass an fünf Immissionspunkten, den Wohnorten der Privatkläger in Gelnhausen-Hailer und -Meerholz sowie in Rodenbach, nicht nur die in allgemeinen Wohngebieten gültigen Grenzwerte von 45 Dezibel - dB(A) - für den Dauerschallpegel überschritten würden, sondern zum Teil deutlich auch die im Umfeld des Flughafens, zum Beispiel in Offenbach, maßgeblichen 57 dB(A), die als Schwelle zum krankmachenden Lärm gälten. Neben dieser Durchschnittsbelastung lagen auch bei den Einzeluntersuchungen am Tag und in der Nacht die Maximalpegel zum Teil oberhalb des Grenzwerts von 75 dB(A).

Nach den Worten von Pitz hat die Interessengemeinschaft mit der Durchsetzung dieses Beweisverfahrens echte Pionierarbeit geleistet. Freilich sei damit noch kein Prozess gewonnen. Doch seien mit dem Sachverständigengutachten die Erfolgsaussichten von Klagen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz erheblich gestiegen, wobei die Kläger nun auch fest mit der Kostenübernahme durch ihre Rechtsschutzversicherungen rechnen könnten. Die Interessengemeinschaft will alle Bürger unterstützen, die sich wie ihre fünf Mitglieder gegen die Verantwortlichen des zu lauten Flugbetriebs gerichtlich wehren wollen. Eine Musterklage soll auch ins Internet gestellt werden. Allein die Forderungen der fünf Familien summieren sich nach Angaben von Pitz auf 1,1 Millionen Mark.

Politiker und Bürger hoffen nun, dass Fraport AG, Land, Flugsicherung und Lufthansa lieber lärmmindernde Anflugverfahren über dem Kinzigtal einfuhren, als sich auf das hohe finanzielle Risiko einzulassen, das vielleicht Hunderte oder Tausende von Prozessen mit sich bringt.
"Die Bürger haben einen großen Sieg errungen", sagte der hauptamtliche Beigeordnete und Umweltdezernent des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa (SPD). Da es vom Landgericht Hanau beantragt worden sei, liege nun erstmals ein amtlich anerkannter Beweis vor, dass der Fluglärm in der Region die gesetzlichen Grenzwerte überschreite. Das helfe dem Kreis, neun Gemeinden und mehreren Privatklägern enorm bei einem anderen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel, mit dem gleichen Ziel, den Fluglärm durch ein geräuschärmeres Anflugverfahren zu reduzieren und ein sofortiges Nachtflugverbot zu erreichen.


Gründe der Messungen
Jeder Bürger hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Lärm schädigt die Gesundheit nachts... mehr
 

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