Rodenbacher Erklärung gegen Fluglärm im Kinzigtal

Die IGF hat am 20.07.2011 auf einer Arbeitstagung in Rodenbach mit zahlreichen Gästen über den dramatischen Anstieg des Fluglärms diskutiert. Sehr schnell wurde klar – egal ob Bad Orb, Gelnhausen oder Rodenbach – von Überall wird über unzumutbaren und stark angestiegenen Fluglärm berichtet. Die IGF kämpft seit Jahren gegen die Flughafenerweiterung und die Landebahn Nordwest, weil der Ausbau des Flughafens unsere Region noch mehr belasten wird. Die Situation wird sich ab Oktober nochmals stark verschlimmern, wenn nichts dagegen getan wird.

Rodenbacher Erklärung
„Um die Menschen in der Region Main-Kinzig vor Gesundheitsschäden und schwerwiegenden Beeinträchtigungen zu schützen, die Lebensqualität zu erhalten und auch wirtschaftliche Schäden zu vermeiden (z.B. für die Kurstädte Bad Orb und Bad Soden-Salmünster) fordern die IGF, [die Gemeinden, die Parteien, das Ärztenetz Spessart und der Landrat des Main-Kinzig-Kreises] folgende Maßnahmen:

Erstens
Das vor Jahren versprochene Nachtflugverbot muss endlich kommen (23 – 5 Uhr). Und es darf nicht durch besonders viele Flugbewegungen in den Stunden davor und danach (ab 22 Uhr, bzw. von 5 -6 Uhr) entwertet werden. Der Flugverkehr in diesen Tagesrandzeiten muss deutlich geringer sein als im Tagesdurchschnitt, mit Rücksicht auf Arbeitnehmer, Schüler, Kurgäste usw. Ggf. müssen auch für besonders laute Flugzeugtypen in diesem Zeitraum Starts und Landungen untersagt werden.

Zweitens
Die Absenkung der Flughöhe (Luftraum C) muss rückgängig gemacht werden, weil die Absenkung um rund. 300 m eine Verdoppelung des Lärms (am Boden) bedeutet. Die im März erfolgte Absenkung dient zur Ausweitung der Kapazität, hat also nur ökonomische Gründe. Sie ist nicht notwendig, um die neue Landebahn zu nutzen.

Drittens
Das CDA-Anflugverfahren (Gleitsinkflug) muss für den gesamten Tag verbindlich eingeführt werden. Ausnahmen sind aus Sicherheitsgründen zulässig (safety first: z.B. Sturm, Starkregen, technischen Störungen u.ä.). Der CDA-LANDEANFLUG muss auch während der täglichen Verkehrsspitzenzeiten obligatorisch sein. Die damit verbundene Beschränkung der Kapazität des Flughafens ist vertretbar und als zusätzlicher Beitrag zur Lärmminderung notwendig, weil die neue Landebahn nahezu eine Verdoppelung der Flugbewegungen ermöglicht (max. 900.000 Starts und Landungen sind technisch möglich).

Viertens
Die neuen Flugrouten sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen, soweit nicht bereits wegen dem CDA-LANDEANFLUG Veränderungen vorgenommen werden. Die durch die Flugrouten vorgegebene Lärmverteilung braucht einen breiten Konsens. Deshalb hat die Fluglärmkommission, trotz ihrer nur beratenden Funktion, eine große Bedeutung. (Die Südumfliegung von Hanau (bei Nacht) entlastet die Hanauer und belastet die Menschen in Obertshausen und Heusenstamm.) Die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis sind in diesem Gremium aktiv. Die Unterstützer dieser Erklärung unterstützen Hanau und den Kreis bei dieser Aufgabe und fordern deshalb einen intensiven Informationsaustausch mit Bürgern und Gemeinden. Die Aufnahme der Stadt Gelnhausen in die Kommission ist für Main-Kinzig positiv.“

Die Gemeinde Rodenbach unterstützt die „Rodenbacher Erklärung“

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