Acht Stunden Nachtruhe am Frankfurter Flughafen sind möglich

Acht Stunden Nachtruhe am Frankfurter Flughafen sind möglich

Studie „Zur Frage der Ausnahmen von Flugverbotszeiten in der Nacht – Analyse und Handlungsvorschläge“

In der erstmals vorgestellten Arbeit von Prof. Dr. Friedrich Thießen (TU Chemnitz) und Dieter Faulenbach da Costa (fdc Consult Offenbach) wird die Kapazitätsauslastung am Frankfurter Flughafen untersucht sowie Ursachen und Kostenwirkungen von Unpünktlichkeit im Flugbetrieb beschrieben. Beantwortet wird die Frage, ob für Verspätungen großzügige Ausnahmen vom Nachtflugverbot erforderlich sind.

„Weder der Interkontinentalverkehr noch der Frachtverkehr am Frankfurter Flughafen brauchen einen Nachtflugbetrieb. Warum so viele Flüge in den Nachtrandbereichen oder der nächtlichen Flugverbotszeit stattfinden, lässt sich auf eine absichtlich beschränkte Zahl der Flugbewegungen pro Stunde zurückführen. Durch die so genannte Slot-Verknappung bleibt die Zahl der Flugbewegungen unterhalb der genehmigten Kapazität. So werden Flüge in den Nachtrandbereich gedrängt. Verspäten diese sich auch noch, werden Ausnahmen vom Nachtflugverbot erforderlich. Beides führt zu zusätzlicher Belastung der Bevölkerung in der Nacht.“ erklärt Faulenbach da Costa.

Zu diesem Ergebnis seien sie durch die Analyse von 90.000 Flugdaten des Frankfurter Flughafens aus den Jahren 2010 und 2013 gelangt, also sowohl vor Eröffnung der Nordwestbahn als auch nach ihrer Inbetriebnahme.

„Würde man die nach dem Ausbau des Flughafens vorhandene Tageskapazität nutzen, könnten die Nachtrandstunden bis auf minimale Reste vom Luftverkehr freigehalten und auf Ausnahmen fast ganz verzichtet werden“, stellt Faulenbach da Costa fest.

Durch die gewollte Kapazitätsbeschränkung auf 96 Flugbewegungen pro Tagesstunde gegenüber 126 möglichen, würden Wettbewerber der Lufthansa auf ungünstige Randzeiten oder völlig vom Flughafen verdrängt. Daran hätten Lufthansa und Fraport ein Interesse.

„Flüge in der Verbotszeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr, vor allem durch Verspätungen, belasten die Menschen im Rhein-Main-Gebiet ganz besonders“, sagt Prof. Thießen.

Im Mai 2012 seien allein für 217 Flüge Ausnahmegenehmigungen für Starts und Landungen in der ‚Kernnacht’ erteilt worden. Zusätzlich gäbe es stets eine erhebliche Zahl verspäteter Flüge, für die keine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei, da sie von vornherein erlaubt seien. Zuständig für diese Ausnahmeregelungen ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, erläutert Prof. Thießen.

„Anders als man uns glauben machen will, sind Verspätungen nicht in erster Linie auf Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Luftfahrtindustrie liegen, wie z.B. Unwetter. Untersuchungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass 75 % der Verspätungen durch die Airlines verursacht werden. Dennoch drängen Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber auf großzügige Regelungen mit der Begründung, dass Ursachen von Verspätungen größtenteils unvorhersehbar seien und nicht in ihrer Hand lägen. Zu den ‚Erfordernissen der Luftfahrt‘ gehöre eine generelle Verspätungserlaubnis für eine bestimmte Zahl von Flügen. Wir sind der Auffassung, dass die Verspätungspolitik ein Instrument der Unternehmensführung ist. Ausnahmegenehmigungen unterstützen Geschäftsstrategien, welche Verspätungen bewusst einkalkulieren“, so Prof. Thießen weiter.

Um Verspätungen und Ausnahmen vom Nachtflugverbot zu vermeiden, empfehlen die beiden Autoren unter anderem:

–           Die Slot-Verknappung am Frankfurter Flughafen durch Fraport und Lufthansa sollte beendet werden.

–           Die Regulierungs- und Kontrollgremien müssen demokratisiert werden. Die von den Folgen des Flugverkehrs betroffenen Menschen müssen ein direktes Mitspracherecht haben.

–           Zur Verringerung der Unpünktlichkeit sollen Luftverkehrsunternehmen zum Einsatz moderner Risikoerkennungs- und Steuerungssysteme verpflichtet werden. Die Qualität der Risikosteuerungssysteme sollte von einer Aufsichtsstelle nach transparenten Kriterien überwacht werden. Gesundheitsschäden durch gestörten Nachtschlaf sollen in der Risikosteuerung als Kostenfaktor berücksichtigt werden.

„Ein achtstündiges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am Frankfurter Flughafen ist selbst bei gegebenem Flugbetrieb möglich. Diese Position untermauert die heute von der Landtagsfraktion DIE LINKE in Wiesbaden vorgestellte Studie.

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