Was wird geschützt?

Auf einer letzten Demonstrationen am Flughafen Frankfurt hat Klaus Schinke aus Offenbach über die unterschiedliche Behandlungen von Lärm berichtet:

Warum müssen Protestkundgebungen leiser sein als der Fluglärm?
Die Genehmigung des Autokorsos am 27. Februar 2016 in Rumpenheim, einem Ortsteil von Offenbach, vor dem Wohnhaus von Verkehrsminister Al-Wazir hat drastisch den völligen Irrsinn der Lärmschutzregelungen in Deutschland vor Augen geführt. Nach den erteilten Auflagen durfte der Protest der Bürger unmittelbar vor dem Wohnhaus des Ministers nicht lauter sein als 80 dB(A), bei der anschließenden Fahrt durchs Neubaugebiet nicht lauter als 60 dB(A). Hier geht es wohlgemerkt um Einzelschallereignisse. Würden die Ordnungsämter in Offenbach und Frankfurt der Fraport AG die gleichen Schallschutzauflagen erteilen, müsste der Frankfurter Flughafen unverzüglich geschlossen werden. Der Flughafen wird aber nicht geschlossen, weil der Krach am Himmel mit Einzelschallereignissen von weit über 80 dB(A) nach dem Fluglärmschutzgesetz auf einen harmlosen Durchschnittswert, den sog. Äquivalenten Dauerschallpegel, heruntergerechnet wird. Dieser Irrsinn mit den unterschiedlichen Schallschutzregelungen hat aber System, weil nicht etwa der Krach am Himmel ruhig gestellt wird, sondern der Bürger, der dagegen die Klappe aufmacht!!!

Bei folgender Meldung (Spiegel Online vom 18.5.2016 und Auto-Bild) über Dieselabgase steht ebenfalls nicht die Gesundheit des Bürgers im Mittelpunkt:

Dabei gehe es um den Opel Zafira, der bei einer Geschwindigkeit von 140 Kilometern und geringem Luftdruck etwa ab 1000 Meter Höhe die Abgasreinigung herunterregele. Dies hätten Vertreter des Konzerns bestätigt. Einer EU-Richtlinie zufolge sind Abschalteinrichtungen erlaubt, wenn sie dem Schutz des Motors dienen.

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