Nicht nur Amt fordert Grenzen für Fluglärm

Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 26.07.2017

von Jutta Rippegather, Redakteurin

Amt fordert Grenzen für Fluglärm

Das Bundesumweltamt fordert eine grundsätzliche Änderung des Fluglärmschutzgesetzes. Für die Zeit von 22 bis 6 Uhr soll Nachtruhe an stadtnahen Flughäfen wie dem Frankfurter herrschen.

Eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes fordert Katrin Eder, grüne Umweltdezernentin der Stadt Mainz. Die aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung müssten darin Berücksichtigung finden: „Die Veröffentlichung des Berichtes des Umweltbundesamts vor der Bundestagswahl legt den Finger in die Wunde“, sagt Eder. Statt die Bürger zu schützen, manifestiere das Gesetz die Lärmbelastung in der dicht besiedelten Rhein-Main-Region.

In dem jetzt veröffentlichten Fluglärmbericht 2017 empfiehlt das Umweltbundesamt „eine grundsätzliche Änderung der Konzeption des Fluglärmschutzgesetzes“. Für die Zeit von 6 bis 22 Uhr plädiert die Behörde für eine Begrenzung des Lärms, außerdem für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für stadtnahe Flughäfen. Bei einer solchen Regelung könnten die Luftverkehrsgesellschaften selbst entscheiden, ob sie wenige laute Maschinen einsetzen oder mehr lärmarme. Die Flughafenanrainer bekämen eine „klare Lärmschutzperspektive“, heißt es in dem 100-Seiten-Bericht.

Ob die Empfehlungen wirksam werden, hängt von der Bundesregierung ab. Die Mainzer Dezernentin setzt darauf große Hoffnungen: „Dass ohne eine Gesetzesänderung auch die juristische Auseinandersetzung der Kommunen ins Leere geht, hat gerade das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichts gezeigt.“ Das hatte jüngst die Klage der Stadt Mainz mit Hinweis auf die Kriterien des Fluglärmschutzgesetzes abgewiesen. Studien über die Gesundheitsbelastung fanden keine Berücksichtigung.

Nach Auffassung des hessischen Verkehrsministeriums von Tarek Al-Wazir (Grüne) bestätigt das Umweltbundesamt, „dass die Einführung des Nachtflugverbots in den sechs Kernstunden und die Beschränkung der zulässigen Gesamtzahl von Nachtflügen auch von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr am Flughafen Frankfurt richtig war“.

Zugleich zeige der Bericht „weiteren Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene“, sagt Ministeriumssprecher Wolfgang Harms. Das Umweltbundesamt empfehle auch eine bessere rechtliche Verankerung des aktiven Schallschutzes. Mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz habe Hessen daher im vergangenen Jahr eine Bundesratsinitiative gestartet, um dem Fluglärmschutz mehr Gewicht zu verschaffen. „Ziel ist, dass Verkehr so lärmarm wie möglich abgewickelt wird“, stellte Harms auf Anfrage der Frankfurter Rundschau klar. Das Verkehrsministerium folge mit der geplanten Einführung einer Lärmobergrenze den Empfehlungen der Bundesbehörde. „Dies setzt einen Anreiz, leisere Maschinen einzusetzen, und dies kommt der gesamten Region zugute.“

Wie der Sprecher ergänzt, „nutzt die Landesregierung alle eigenen Spielräume zur Lärmentlastung“. Dazu zähle das 2015 eingeführte Lärmpausenmodell, das Entlastung in der Stunde vor und nach dem Nachtflugverbot bringen soll. Oder die Verbessrung von Schallschutz an fluglärmbelasteten Schulen, mit der die Landesregierung zeitnah auf die Ergebnisse der Lärmwirkungsstudie Norah reagiert habe.

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