Main-Kinzig-Kreis fordert gesetzliche Maßnahmen gegen Fluglärm

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreis engagiert sich erfreulicherweise zum Thema Fluglärm. Hier die Pressemitteilung des Kreises:

10.09.2018. – Fast täglich gehen im Landratsamt per E-Mail die Meldungen über störenden Fluglärm ein. Aus der Sicht des Main-Kinzig-Kreises ist die Balance zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung des Frankfurter Flughafens und dem Schutzbedürfnis der hier lebenden Menschen „nachhaltig gestört“. Es fehlen sowohl die Sanktionen bei Verstößen gegen aktuelle Regelungen und die technischen und strategischen Möglichkeiten zur Entlastung werden nicht ausgeschöpft.

Vor diesem Hintergrund hat die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler das Thema erneut in den Kreistag gebracht und dort grundlegende Entscheidungen herbeigeführt. So hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag, 31. August, den Einschätzungen und Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes angeschlossen. Darüber hinaus wurde der Kreisausschuss beauftragt, Vertretern von Bundesregierung und Bundestag den dringenden gesetzlichen Reformbedarf mit dem Ziel zu vermitteln, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu verbessern und auf entsprechende gesetzliche Änderungen zu drängen.

„Was hier noch sehr abstrakt klingt, ist am Ende aber ein verlässlicher und tragfähiger Weg, um spürbare Verbesserungen zu erzielen“, sagt Simmler. Es zudem höchste Zeit, die Bundes- und Landespolitik in die Pflicht zu nehmen und hier die Bereitschaft zu überprüfen, endlich wirksame Gesetze und Bestimmungen zu verabschieden und diese am Ende auch durchzusetzen.

Wie der Kreistag mit großer Mehrheit festgestellt hat, braucht es neben den Vorschlägen zu einer konkreten Verbesserung der Lärmschutzsituation rund um Frankfurt übergeordnete gesetzliche Rahmenbedingungen, die nicht zuletzt verhindern, dass das Argument der wirtschaftlichen Konkurrenz zu anderen bundesdeutschen Flughäfen mögliche Entlastungen im Bereich des Schallschutzes aussticht.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) beschreibt umfänglich und kompetent den Bedarf an gesetzlichen Anpassungen beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Vorrangig bezieht sie sich auf die gesetzlich bereits für 2017 vorgesehene Überprüfung der Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes. Gleichzeitig macht sie darauf aufmerksam, dass den Maßnahmen des aktiven Schallschutzes endlich hinreichend Aufmerksamkeit zu schenken ist und hierfür die geeigneten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind.

Die Arbeitsgemeinschaft kommt zu dem Schluss, auch das Luftverkehrsgesetz einer Überprüfung zu unterziehen, weil in diesem, derzeit leider in nahezu unwirksamem Maße, aktive Schallschutzmaßnahmen ihre gesetzliche Verankerung finden.

„Wir brauchen hier eine übergreifende verbindliche Regelung, die allen betroffen Städten und Gemeinden hilft“, erklärt die Erste Kreisbeigeordnete. Diese Forderung wird bereits von einigen Kommunen im Main-Kinzig-Kreis mitgetragen, weitere werden folgen. Denn das im Zusammenspiel aller Gremien lasse sich der hier notwendige Druck aufbauen.

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises setzt sich seit Jahren konsequent für einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm ein. Als Mitglied der Fluglärmkommission und als politischer Vertreter vieler betroffener Menschen verfolgt er dabei die Limnie, dass mehr Schutz des einen Teils der Region nicht mit Mehrbelastung für einen anderen Teil der Region einhergehen darf. Dies lässt sich vorrangig durch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes erreichen. Wirksam ist ein Zusammenspiel aus Sicht des Kreises aus 1) Lärm insgesamt reduzieren, 2) sensible Zeitfenster schonen und 3) mit entsprechenden gesetzlichen Regeln Rechtssicherheit schaffen.

Mit Vorstößen innerhalb der Fluglärmkommission hat der Main-Kinzig-Kreis schon konkrete Vorschläge unterbreitet. Für eine Reduzierung des Fluglärms und eine Entlastung der Randstunden vor 23 Uhr und nach 5 Uhr haben etwa 2016 der Main-Kinzig-Kreis sowie die Städte Hanau, Maintal und Neu-Isenburg eine kritische Bewertung der tatsächlichen Starts und Landungen angeregt mit dem Ziel, Flugbewegungen in der Nacht beziehungsweise den Nachtrandstunden abzubauen.

Tatsächlich zeichnet sich eine entgegengesetzte Entwicklung ab. Die Zahl der Landungen nach 23 Uhr hat im vergangenen Jahr am Rhein-Main-Airport gegenüber 2016 um mehr als 50 Prozent auf 704 zugenommen. Für das Jahr 2018 wird noch einmal mit einer Steigerung gerechnet; alleine im ersten Halbjahr landeten in Frankfurt zwischen 23 und 24 Uhr 570 Maschinen, vorrangig von Billigairlines und Urlaubsflieger. Auch bei den Starts nach 23 Uhr ist ein starker Anstieg auf 440 Flugzeuge (2016: 342) zu verzeichnen gewesen. Lokal begrenzte Maßnahmen des Schallschutzes, Feinjustierungsversuche und die geltenden gesetzlichen Lärmschutzregeln reichen hier nicht aus.

Der Main-Kinzig-Kreis erkennt zwar die Bedeutung des Flughafens für die Region, aber die Verbesserungen des Schallschutzes für die Bevölkerung müssen mit dem Wachstum mindestens mal Schritt halten. Diese Balance ist allerdings nachhaltig gestört, denn die Fraport AG hat nicht vor, ihre Flughafen-Entgelte ab dem 1. Januar 2019 anzupassen. Damit wirken nicht nur weiterhin finanzielle Anreizsysteme für noch mehr Flugbewegungen, auch eine stärkere Sanktionierung von Verspätungsflügen in der Nacht ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig läuft zum Jahresende eine Förderung von Flugzeugtechnik aus, mit der höhere und schallschutzfreundliche Anflugwinkel möglich sind (GBAS).

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