Lärmobergrenzen für Fraport – heute verkündet

P1060028Der hessische Minister Tarik Al-Wazir hat heute seinen Plan zu den Lärmobergrenzen vorgelegt:

„Schon heute sind in der Region 300.000 Menschen allein innerhalb eines Tagesdauerschallpegels von 50 dB(A) stark durch Fluglärm belästigt. Die in diesem Jahr veröffentlichte, bislang umfassendste wissenschaftliche Lärmwirkungsstudie NORAH hatte unter anderem ergeben, dass Menschen immer empfindlicher auf Verkehrslärm reagieren. „Lärm nervt zudem nicht nur, Lärm kann auch ernsthaft krank machen“, sagte Al-Wazir. „Unter Vorsorgeaspekten ist ein unbegrenzter weiterer Anstieg der Lärmbelastung nicht zu verantworten.“

Um den weiteren Anstieg der Lärmbelastung in der Region zu minimieren, soll die Lärmobergrenze die Fläche begrenzen, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist. Al-Wazir: „Wir begrenzen also den Lärm, nicht die Flugbewegungen. Dies führt zu einem Anreiz, die einzelne Flugbewegung leiser abzuwickeln. Das kommt der gesamten Region, insbesondere auch den hoch- und höchstbetroffenen Anwohnern zugute.

Konkret sieht das Modell vor, die Gebiete mit hoher Fluglärmbelastung (55 dB(A) und mehr) sowie mit der höchsten Fluglärmbelastung (60 dB(A) und mehr) zu begrenzen. Dabei wird, wie bei Fluglärmprognosen üblich, die so genannte 3- Sigma Regelung angewendet.

Ohne eine Lärmobergrenze könnte die Fläche der hochbetroffenen Gebiete nach den Annahmen des Planfeststellungsbeschlusses in Zukunft um über  11.000 Hektar wachsen. Die Lärmobergrenze greift bereits bei zusätzlichen 3300 Hektar. Das sind 70 Prozent weniger.

In den höchstbetroffenen Gebieten ist eine noch stärkere Begrenzung geplant. Nach den Annahmen des Planfeststellungsbeschlusses könnte diese Fläche noch um über 5100 Hektar zunehmen. Hier greift die Lärmobergrenze bereits bei zusätzlichen 1200 Hektar. Das ist eine Verringerung um 77 Prozent.“

Reaktion: Fraport-Chef Stefan Schulte bezeichnete die vorgestellte Lärmobergrenze als nicht akzeptabel. 

Meine Meinung: Eine Verkleinerung der Flächen mit Fluglärm über 55 bzw. 60 dB Dauerschallpegel gegenüber dem Plan2020 ist sicher sinnvoll. Dies erscheint mir jedenfalls sinnvoller als ein sog. Lärmindex, bei dem indirekt über Umfragen die Lärmwirkung bewertet wird.

Wie dies sich für den Main-Kinzig-Kreis wirklich auswirkt, ist unsicher.

Auf unseren Beitrag zum Thema Lärmkarten kann man sehen, dass die Jahresmittelwerte unsinnig sind, da der Kreis nur von einer Anflugrichtung betroffen ist.

Mittelt man das Einkommen eines Bettlers und eines Millionärs so ergibt sich erstaunlicherweisse, dass beide recht wohlhabend sind.

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*