Vereinsrecht geändert (bis Ende 2021)

Die Gemeinde Rodenbach teilte der IG Fluglärm Hanau-Kinzigtal e. V. mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vorgelegt. Dort wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere “virtuelle Sitzungen” vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet.

Weitere Infos unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html  

Weitere Hinweise enthält das Informationspapier des BMJV:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_Vereine.pdf?__blob=publicationFile&v=2   

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Wink
Büro Bürgermeister Schejna

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