Novellierung der Fluglärmschutzgesetzes: Bundesregierung plant nur Kosmetik

Hier ist ein Link zum Entwurf auf der Seite der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) war der Text nicht zu finden.

Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag nach § 2 Absatz 3 des Fluglärmgesetzes vom 4.4.2018

Der Webseite der Bürgerinitiave gegen Fluglärm Raunheim (BIFR) (www.bi-fluglaerm-raunheim.de) sind die folgenden Informationen entnommen:

“Dieses Gesetz schützt den Fluglärm, nicht die Menschen”
Unter dieser Parole hat die BI Raunheim schon 2007 in Berlin demonstriert.
Wenn es nach der Bundesregierung geht, wird es auch diesmal nicht besser.

 

Nach vielen Verzöge­rungen hat nun das Bundes­umwelt­ministerium mit fast einem Jahr Verspä­tung einen Entwurf für einen Bericht zur gesetzlich vorge­schrie­benen Evalu­ierung des Fluglärm­gesetzes vorge­legt. Dieser Entwurf befindet sich derzeit noch bis 18.05. in der Länder- und Verbände-Anhö­rung und muss noch zwischen den betei­ligten Ressorts der Bundes­regierung, d.h. insbesondere noch mit dem Wirt­schafts- und dem Verkehrs-Minis­terium, abgestimmt werden.
Auch wenn der Entwurf schon erschreckend schwach ist, kann er dadurch eigentlich nur noch schlechter werden.

Wie befürchtet, ist vieles von dem, was im vor einem Jahr vorge­legten Bericht des Umwelt­bundes­amtes zu dem Thema an Positivem enthalten war, aus dem BMUB-Entwurf verschwunden. Besonders krass wird das an der Bewertung der Fort­schritte in der Lärm­wirkungs­forschung deutlich. Hier hatte das UBA mit Verweis auf die Forschungs­ergeb­nisse der letzten 10 Jahre u.a. eine Absen­kung der Grenz­werte für die im Gesetz defi­nierten Schutz­bereiche um jeweils 10 dB(A) gefordert und dazu aus­geführt:
“Die aktuellen Forschungs­erkennt­nisse aus dem Bereich der Herz-Kreis­lauf-Erkran­kungen sowie der Fluglärm­belästigung und den mentalen Erkran­kungen belegen, dass die SGW des FluLärmG keinen umfas­senden Schutz hinsicht­lich möglicher gesund­heitlicher Aus­wirkung bieten. … Entspre­chend sind die Tages­schutz­zonen­grenzwerte auf 50 dB(A) (TSZ1) bzw. 45 dB(A) (TSZ2) LAeq,Tag zu senken … Auch die SGW für die Nacht sind beruhend auf dem aktuellen Stand der Lärm­wirkungs­forschung anpas­sungs­bedürftig. … Um die Gefahr der Beein­trächtigung der Gesund­heit durch nächt­liche fluglärm­bedingte Schlaf­störungen zu mini­mieren, ist der SGW für die Nacht daher auf 40 dB(A) LAeq,Nacht zu senken.”

Das BMUB ignoriert die Ergeb­nisse seiner Fach­behörde komplett und folgt den Gefäl­ligkeits­studien der Luft­verkehrs­wirtschaft. Die Grenz­werte sollen ledig­lich um 2 dB(A) abgesenkt werden, da ansonsten wegen (über­wiegend theore­tischer) Lärm­reduzie­rungen durch neuere Flugzeug­typen an vielen Flug­häfen die Schutz­bereiche verkleinert werden müssten, was als politisch heikel angesehen wird. Ansonsten sieht es keinen Grund für Verbes­serungen:

“Die Angemes­senheit und Geeignet­heit der im Jahr 2007 im Rahmen einer umfassenden Abwägung vom Gesetz­geber festge­setzten Werte des § 2 Absatz 2 des Fluglärm­gesetzes wird dadurch aller­dings nicht in Frage gestellt. Eine über die vorge­schlagene Verschärfung der Werte des § 2 Absatz 2 des Fluglärm­gesetzes hinaus­gehende, weiter­reichende Grenz­wert­absen­kung wird daher derzeit von der Bundes­regierung nicht empfohlen.”

Weiter­gehende Kritik des UBA und die grund­legende Forde­rung, dass die bisher auf Fluglärm­gesetz und Luftverkehrs­gesetz verteilten Rege­lungen zum Lärmschutz auf eine neue und konsis­tente Grund­lage gestellt werden müssten, bleiben natür­lich erst recht aussen vor.

Die Fluglärm­kommission Frankfurt hat den Bericht in ihrer Sitzung am 02.05. analysiert und immerhin 13 Punkte gefunden, in denen der Bericht noch gewisse Verbesse­rungen des aktuellen Zustands vorsieht. Dazu gehören insbe­sondere einige, teil­weise aller­dings bereits von Gerichten gefor­derte Verbesse­rungen beim passiven Schall­schutz wie bessere Lüftungs­systeme und die Ausweitung der Ansprüche für Kitas, Schulen und Kranken­häuser.
Wohl in der Einschätzung, dass selbst diese kleinen Fort­schritte in der Ressort­abstimmung noch gefährdet sind, weist sie in ihren Eckpunkten zwar auf die grund­legenden Mängel hin, stellt aber die Notwen­digkeit der Umsetzung dieser Punkte in den Vorder­grund.

Eigentlich wäre es jetzt notwendig, dass die Betrof­fenen der Bundes­regierung deutlich machen, was sie von deren Einschätzung der Lärm­betroffen­heit halten. Insofern wäre es eigentlich begrüssens­wert, dass der Bürger­meister der Stadt Flörsheim dazu auf­fordert, der Kanzlerin für mehr Fluglärmschutz zu schreiben. Dagegen spricht auch nicht, das diese Initia­tive wohl Teil seiner Bemühungen ist, bei der anstehenden Wahl im Amt bestätigt zu werden – man kann auch dümmeren Wahl­kampf machen. Sehr zu wünschen übrig lässt aller­dings der Inhalt seines Muster­briefes. Darin behauptet er, die “Vorschläge des Bundes­umwelt­minis­teriums decken sich weit­gehend mit den Forde­rungen und leid­vollen Erfah­rungen der rund um den Frank­furter Flughafen lebenden Bürger­innen und Bürger”, was man angesichts der gravie­renden Mängel nur als schlechten Scherz betrachten kann.
Man kann darüber streiten, ob es über­haupt Sinn macht, Briefe an die Regierung zu schreiben. Wenn man es aber tut, sollte das Richtige drinstehen – und das findet man eher im oben zitierten UBA-Bericht. Viel besser wäre es allerdings, die richtigen Forde­rungen auch in einer öffent­lich wirk­samen Weise zu vertreten, so dass die Regierung sie zur Kenntnis nehmen muss.

www.bi-fluglaerm-raunheim.de

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