Bundestagswahl – Fluglärmgesetz: Wer schützt uns vor Fluglärm?

Die Gesetzgebung zum Fluglärm fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Das Fluglärmgesetz wird regelmäßig angepasst. Siehe dazu unseren vorhergehenden Beitrag. Die neuen Abgeordneten des Bundestages entscheiden darüber. Die Wähler entscheiden, wer in den Bundestag kommt.

Informieren Sie sich auf der folgenden Veranstaltung in Wiesbaden, Roncallihaus Friedrichstraße 26–28, 65185 Wiesbaden (ca. 20 min vom Hauptbahnhof, die Bahnhofsstr. entlang bis zu Friedrichstr., dann links). Parken im Parkhaus Am Markt, Navi-Angabe für die Einfahrt: Bahnhofstr. 2, 65189 Wiesbaden.

 

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